Schadenmeldung - schnell und einfach online​

Bitte wählen Sie Ihre Versicherung zur Meldung Ihres Schadenfalls.​

 

Weitere Informationen, wie Sie sich im Schadenfall verhalten sollten, entnehmen Sie bitte dem LTA Merkblatt Versicherungsfall.

Reiserücktritt / Reiseabbruch

Wann ist diese Meldung richtig für Sie
Wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten konnten oder vorzeitig abbrechen mussten.

Typische Fälle

  • Unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Todesfall vor Reisebeginn
  • Abbruch wegen Unfall oder Todesfall
  • Vorzeitige Rückreise aus medizinischen Gründen

Bitte hier nicht melden, wenn
eigene Schäden betroffen sind.

Auslandsreisekranken

Wann ist diese Meldung richtig für Sie
Wenn Sie während Ihrer Reise im Ausland medizinisch behandelt wurden und dafür Kosten selbst bezahlt haben.

Typische Fälle

  • Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt
  • Verschreibungspflichtige Medikamente aus der Apotheke
  • Ambulante oder stationäre Behandlung


Nicht hier melden, wenn

es nicht um genutzte Reiseleistungen geht.

Gepäckschaden

Wann ist diese Meldung richtig für Sie
Wenn Ihr Gepäck während der Reise beschädigt wurde, verspätet ausgeliefert oder verloren gegangen ist.

Typische Fälle

  • Koffer beschädigt angekommen
  • Gepäckverlust durch Airline (bitte fügen Sie die Schadensanzeige der Airline bei)
  • Gepäck verspätet ausgeliefert – Erstattungen von notwendigen Ersatzeinkäufen bei einer Verspätung von mehr als 24 Stunden

Nicht hier melden, wenn
Gegenstände während eines Unfalls beschädigt wurden.

Reisehaftpflicht

Wann ist diese Meldung richtig für Sie
Wenn Sie während Ihrer Reise Dritten unbeabsichtigt einen Personen- oder Sachschaden zugefügt haben.

Typische Fälle

  • Schaden in Hotel oder Ferienwohnung
  • Verletzung einer anderen Person
  • Sachschäden an fremden Eigentum

Bitte hier nicht melden, wenn
es um Schäden an Ihrem eigenen Eigentum geht

Reiseunfall

Wann ist diese Meldung richtig für Sie
Wenn ein Unfall während Ihrer Reise zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Invalidität) oder zum Tod geführt hat.

Typische Fälle

  • Sturz mit bleibenden gesundheitlichen Schäden
  • Unfall mit dauerhafter Invalidität
  • Unfallbedingter Todesfall

Bitte hier nicht melden, wenn
nur Arzt- oder Behandlungskosten entstanden sind.

Golf

Wann ist die Meldung richtig für Sie
Wenn ein Schaden an Ihrer Golfausrüstung entstanden ist oder ein Schaden im Zusammenhang mit dem Golfspiel gemeldet werden soll.

Typische Fälle

  • Beschädigte Golfausrüstung
  • Diebstahl von Golfschlägern
  • Haftpflichtschäden auf dem Golfplatz

Bitte hier nicht melden, wenn
es um normales Reisegepäck geht.

Fluggastrechte

Wann ist das richtig für Sie
Wenn es Probleme mit Ihrem Flug gab und Sie Ansprüche direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen möchten..

Typische Fälle

  • Flugverspätung ab 3 Stunden
  • Flugannullierung oder Nichtbeförderung
  • Verpasster Anschlussflug wegen der Airline

So erreichen Sie unseren Schadenservice

Für Anfragen zu Schaden- bzw. Versicherungsfällen nutzen Sie bitte ausschließlich unsere zentrale E-Mail-Adresse
schadensabwicklung@lta-reiseschutz.de

Bei Rückfragen zu Ihrem Schaden- bzw. Versicherungsfall steht Ihnen unser Dialogteam zudem telefonisch gerne unter 0 62 04 – 70 150 60 zur Verfügung.
Nach dem automatischen Ansagetext wählen Sie bitte Menüpunkt 2, um direkt mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unseres Schaden-Services verbunden zu werden.

Die medizinische Stornoberatung erreichen Sie unter +49 6204 70 150 40.

Unser Team ist montags bis freitags von 08:30 bis 15:30 Uhr für Sie erreichbar.

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